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Das Jedermannsrecht – mit Einschränkungen

  • Hiatamandl
  • 4. Juli 2025 um 15:19
  • 170 Mal gelesen
  • 0 Kommentare

Pilze sammeln ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung in Deutschland, die Naturerlebnis und kulinarischen Genuss verbindet. Doch wie bei jeder Aktivität in der Natur gibt es auch hier Regeln und Gesetze, die es zu beachten gilt. Was sind also die Rechte und Pflichten eines Pilzsammlers in Deutschland? Tauchen wir ein in die rechtliche Grauzone zwischen Waldspaziergang und Korb voller Köstlichkeiten.

Inhaltsverzeichnis [VerbergenAnzeigen]
  1. Das Jedermannsrecht – mit Einschränkungen
  2. Wo darf ich sammeln – und wo nicht?
  3. Geschützte Arten: Absolute No-Gos
  4. Weitere Verhaltensregeln für den Wald
  5. Fazit: Sammeln mit Sachverstand und Respekt

Das Jedermannsrecht – mit Einschränkungen

Grundsätzlich gilt in Deutschland das sogenannte Jedermannsrecht (oder Betretungsrecht). Das bedeutet, dass jeder Mensch Wälder und Fluren zum Zwecke der Erholung betreten darf. Dieses Recht ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen verankert.

Für das Sammeln von Pilzen ist dabei § 39 Absatz 3 des BNatSchG von zentraler Bedeutung:

„Jeder darf (...) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige aus der Natur an Stellen, die nicht oder nur vorübergehend zur land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung eingesetzt werden, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf entnehmen und sich aneignen.“

Das klingt erstmal gut, birgt aber wichtige Einschränkungen:

  • "Geringe Mengen für den persönlichen Bedarf": Dies ist der Knackpunkt. Eine genaue Kilogrammzahl ist gesetzlich nicht festgelegt, wird aber von Gerichten und Behörden in der Regel zwischen einem und zwei Kilogramm pro Person und Tag angesiedelt. Alles, was darüber hinausgeht, kann als gewerbsmäßiges Sammeln ausgelegt werden und ist ohne Genehmigung verboten.
  • "Wild lebende": Es dürfen nur Pilze gesammelt werden, die wild wachsen. Pilze aus Zuchtanlagen fallen nicht darunter.
  • "An Stellen, die nicht oder nur vorübergehend zur land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung eingesetzt werden": Dies schließt beispielsweise Äcker, eingezäunte Forstkulturen oder Fischteiche aus.

Wo darf ich sammeln – und wo nicht?

Auch wenn das Betretungsrecht weit gefasst ist, gibt es klare Tabuzonen für Pilzsammler:

  • Naturschutzgebiete und Nationalparks: Hier ist das Sammeln von Pilzen meist streng verboten oder stark eingeschränkt, um die besondere Schutzwürdigkeit der Natur zu gewährleisten. Informieren Sie sich immer über die spezifischen Regeln des jeweiligen Schutzgebietes.
  • Private Grundstücke: Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers ist das Betreten und Sammeln auf privaten Grundstücken, auch wenn sie nicht eingezäunt sind, nicht gestattet. Ein "Betreten auf eigene Gefahr" im Wald bedeutet nicht, dass man überall sammeln darf.
  • Wiederaufforstungsflächen: Junge Baumbestände sind empfindlich. Das Betreten solcher Flächen kann den Pflanzen schaden und ist oft untersagt. Achten Sie auf entsprechende Beschilderungen.
  • Gewerbsmäßiges Sammeln: Für den Verkauf von Pilzen ist eine spezielle Genehmigung der zuständigen Forstbehörde oder Naturschutzbehörde erforderlich. Das reine Sammeln "für den persönlichen Bedarf" ist hiervon klar abzugrenzen.

Geschützte Arten: Absolute No-Gos

Neben den Mengen- und Gebietsbeschränkungen gibt es auch Pilzarten, die unter besonderem Schutz stehen und nicht gesammelt werden dürfen. Diese sind in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) gelistet. Dazu gehören unter anderem:

  • Trüffelarten (z.B. der Echte Trüffel): Alle Trüffelarten sind in Deutschland streng geschützt und dürfen weder gesammelt noch ausgegraben werden. Der Besitz von wild gesammelten Trüffeln ist ebenfalls illegal.
  • Bestimmte Großpilzarten: Einige seltene oder gefährdete Pilzarten dürfen ebenfalls nicht entnommen werden. Informieren Sie sich vorab bei Pilzberatungsstellen oder auf einschlägigen Websites über die aktuellen Listen geschützter Arten.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, die je nach Bundesland und Schwere des Vergehens variieren.

Weitere Verhaltensregeln für den Wald

Als Pilzsammler sind Sie Gast im Ökosystem Wald. Beachten Sie daher auch allgemeine Verhaltensregeln:

  • Kein Müll: Hinterlassen Sie keinen Abfall im Wald.
  • Wege nicht verlassen: Bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen, um die Bodenvegetation und junge Pflanzen nicht zu schädigen.
  • Respekt vor Tieren: Stören Sie keine Wildtiere und deren Lebensräume.
  • Feuerverbot beachten: In vielen Wäldern gilt ein ganzjähriges Feuer- und/oder Rauchverbot.

Fazit: Sammeln mit Sachverstand und Respekt

Das Pilze sammeln in Deutschland ist ein Privileg, das auf dem Jedermannsrecht basiert, aber auch klare Grenzen hat. Wer sich an die Regeln hält – also nur für den Eigenbedarf sammelt, geschützte Arten meidet, Tabuzonen respektiert und den Wald als Ganzes achtet – kann dieses schöne Hobby ohne rechtliche Konsequenzen genießen.

Im Zweifel gilt immer: Weniger ist mehr, besonders wenn es um die Natur geht. So können wir sicherstellen, dass die Freude am Pilze sammeln auch für zukünftige Generationen erhalten bleibt.

Über den Autor

Da gibts nicht viel zu sagen, Waidler und Naturverbunden.

Jedes Lebewesen hat seinen Platz und der Mensch sollte lernen, verantwortungsbewusst mit der Natur umzugehen.

Hiatamandl Schutzengel
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