Sorry, dass meine Antwort so lange gedauert hat, lieber Neulingspilz,
und danke für deine Antwort liebe Veronika.
Hier nun die ausführliche Antwort eines Toxikologen der DGfM (Deutsche Gesellschaft für Mykologie):
"Den Netzstieligen Hexenröhrling (NH) finden Sie auf der "Liste der Pilze mit uneinheitlich beurteiltem Speisewert" der DGfM, mit dem Hinweis: "
Selten individuelle Unverträglichkeit mit Alkohol "( besser sollte es heißen - mit und ohne Alkohol). Wir haben lange diskutiert, ob wir den NH in die "Speisepilzliste" aufnehmen sollten, aber es gibt eben, wenn auch selten, auch nach ausreichend gegarten Pilzen, häufiger als bei anderen Arten individuelle Unverträglichkeiten ( die prinzipiel nach jeder Pilzart - selbst nach Steinpilzgenuß - auftreten können).
Mir selbst ist in vielen Jahren kein Fall bekannt geworden. Ich selbst, meine Familie, Freunde und Bekannte schätzen die Art auch zusammen mit Alkohol.
Die Meinung, dass der NH Coprin enthalten könnte, geht auf den Göttinger Naturstoffchemiker Hartmut Laatsch zurück, der 1992 berichtete, im NH eine Aminosäure mit dem chromatographischen Laufverhalten des Coprins nachgewiesen zu haben. Er selbst behauptete allerdings nicht, dass es sich dabei um Coprin handeln würde und ließ diese Frage offen. Seither geistert in Pilzbüchern die Mär vom Copringehalt des NH und demzufolge seine Unverträglichkeit mit Alkohol.
Inzwischen ist geklärt, dass der NH weder Coprin noch einen anderen Acetaldehyddehydrogenase-Hemmstoff ( wie z.B. der Große
Stachelschirmling) enthält.
Wegen der möglichen sehr seltenen individuellen Unverträglichkeitsreaktionen empfehle ich Pilzfreunden beim erstmaligen Verzehr sich auf eine kleine Menge und ohne Alkoholgenuß zu beschränken. Unter dieser Prämisse kann der Pilz zum Verzehr freigegeben werden.
Lit.: Matthies,L., Laatsch,H.: Ungewöhnliche Pilzvergiftungen: Coprin, ein Hemmstoff des Alkohol - Abbaus. Pharmazie in unserer Zeit, 21/1, 14
- 20, 1992."
Sonnige Grüße vob Brigitte